Abfindungsforderung

  1. Wegen dieser nach Vergleichsschluß entstandenen und zur Aufrechnung gestellten Ansprüche sei die Abfindungsforderung über 17000,- DM sowie der Anspruch auf Erstattung der Vollstreckungskosten über 503,60 DM erloschen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)