Abgefedert

  1. Abgefedert werden sollen die Kündigungen mit Abfindungen, Altersteilzeitprogrammen und über eine Transfergesellschaft, in der sich Beschäftigte maximal ein Jahr lang bei 80 Prozent ihres bisherigen Lohns weiterqualifizieren lassen können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2005)