Abgeordnetenstatus

  1. Hier haben sich die Abgeordneten des Landtages per 1998 geschaffenem Gesetz gleich selbst das Recht zugeordnet, mit Zweidrittelmehrheit einem Mitglied des Landtages das Grundrecht auf Wählbarkeit und damit den Abgeordnetenstatus abzuerkennen. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus Gysis durch den Bericht des Ausschusses nicht verletzt. ( Quelle: Welt 1998)
  3. So weit sie sich überhaupt bezahlen lassen für Tätigkeiten, die mit ihrem Abgeordnetenstatus zu tun haben, müssen diese Einkünfte offengelegt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)