Abkühlzeit

  1. Zwar werden "nur Labormengen verbrauchter Kernstäbe" aufbereitet, dafür aber bereits nach einer "Abkühlzeit von nur etwa 50 Stunden". ( Quelle: TAZ 1990)
  2. So sieht der Kodex eine "Abkühlzeit" von einem Jahr für EU-Kommissare vor, in der sie nur mit Sondergenehmigung einen neuen Job antreten dürfen. ( Quelle: Die Welt vom 13.12.2005)