Abstandszahlungen

  1. Vermeintliche "Abstandszahlungen", die lediglich eine Art Eintrittszoll für den neuen Mieter darstellen, sind unzulässig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.08.2005)
  2. Die Richter meinten, ungeachtet der anschließenden Eigennutzung sei ein Zusammenhang der Abstandszahlungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hinreichend belegt. ( Quelle: Die Welt vom 08.10.2005)
  3. "Reine Abstandszahlungen sind verboten. ( Quelle: Die Welt vom 09.02.2005)