Konkret entschieden die Stadtverordneten, dass ein Abweichungsverfahren beim Regierungspräsidium beantragt wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)
Dazu muß ein Abweichungsverfahren vom regionalen Raumordnungsplan betrieben, die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Es muss außerdem der lokale Flächennutzungsplan geändert und ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen durchgezogen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)
Deshalb muß die Stadt beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Abweichungsverfahren beantragen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)