Abweichungsverfahren

  1. Konkret entschieden die Stadtverordneten, dass ein Abweichungsverfahren beim Regierungspräsidium beantragt wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)
  2. Dazu muß ein Abweichungsverfahren vom regionalen Raumordnungsplan betrieben, die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Es muss außerdem der lokale Flächennutzungsplan geändert und ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen durchgezogen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)
  4. Deshalb muß die Stadt beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Abweichungsverfahren beantragen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)