Sie kann bei schwierig gelagerten Abwicklungs- oder Vertreterfällen aber auch 8000 DM betragen (vgl. Senat, NJW 1993, 1334).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Um technisch fit zu sein, setzen die Bankdienstleister immer mehr neue Abwicklungs- und Überwachungsmethoden ein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)