Abwicklungs-

  1. Sie kann bei schwierig gelagerten Abwicklungs- oder Vertreterfällen aber auch 8000 DM betragen (vgl. Senat, NJW 1993, 1334). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Um technisch fit zu sein, setzen die Bankdienstleister immer mehr neue Abwicklungs- und Überwachungsmethoden ein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)