Abzugsbetrages

  1. Die Konzeption der Finanzminister der neuen Länder beinhalte daher den Abzug eines Festbetrags von der Steuerschuld und gegebenenfalls die Auszahlung des Teils des Abzugsbetrages, der die Steuerschuld übersteigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)