Akteneinsichtnahme

  1. Immerhin kann schon das Erteilen einer Auskunft bis zu 100 Euro kosten, die Ermöglichung der Akteneinsichtnahme bei größerem Verwaltungsaufwand bis zu 500, bei außergewöhnlichem Aufwand bis zu 1000 Euro. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.07.2005)