Die Rechtanwälte Setlurs, Udo Kornmeier und Olivia Alig (Frankfurt/Main), bezeichneten das noch nicht rechtskräftige Urteil als "weiteren Schritt in Richtung eines wirksamen Persönlichkeitsschutzes von Prominenten".
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Die Club-Kinds machten Michael Alig in den Neunzigern zum Star, er war der angesagteste Party-Veranstalter.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.02.2003)