Alimentenzahler

  1. Einem säumigen Alimentenzahler ist das weiche Gesicht zur Fernsehmaske gefroren. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Kommt der Alimentenzahler der Aufforderung nicht oder nur teilweise nach, so wird das Gericht Auskunft beim Arbeitgeber, bei Versicherungsträgern, ja beim Finanzamt einholen (§ 643 ZPO). ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Dagegen ändert sich für besser verdienende Alimentenzahler, die 3 900 Mark netto und mehr verdienen, nichts. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.01.2001)