Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

  1. Die neue EU-Bananenmarktordnung ist nach Einschätzung des Hamburger Finanzgerichts mit den Vorschriften des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) nicht vereinbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Nach der Ablehnung der europäischen Bananenmarktordnung in einem Schiedsverfahren des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) regt sich nun auch in Bonn offener Widerstand gegen die seit 1. Juli 1993 geltende Regelung. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Die Nachfolgerin des Büros des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT, Genf) soll Anfang 1995 ihre Arbeit aufnehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Durch die Festsetzung von Mindestpreisen für polnische Importe verstoße die EU darüber hinaus gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Das Handelsverhandlungskomitee (TNC), das oberste Verhandlungsorgan der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt), hat zu Wochenbeginn seine Arbeit aufgenommen. ( Quelle: TAZ 1990)