Allgemeingültigkeit

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  1. Wenn gesellschaftliche Utopien keine Allgemeingültigkeit mehr besitzen - hat dann die "Community" überhaupt noch eine gemeinsame Zukunft? ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Was aber vor allem packt, ist die Einstudierung, die durch Einstreuung stummer Szenen aus europäischen und arabischem kulturellen Untergrund nicht Ekklektizismus, sondern Allgemeingültigkeit des Themas: Schrecken und Menschenverlachung bezeugen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Das sieht der Verfasser dann auch selbst einschränkend ein; dennoch versucht er die radikale Diskrepanz zwischen den Forschungsmethoden und dem vorgegebenen Sachverhalt abzumildern, um in jedem Fall die Allgemeingültigkeit des Ödipuskomplexes zu retten. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  4. Und den folgenden Satz wollte er wohl als Allgemeingültigkeit für auswärts antretende Fußballmannschaften verstanden wissen: "Da muß man warten, warten, warten, bis sich die Chance ergibt, zuzuschlagen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Das Denken wird aber dadurch zum Wissen, daß es zum einen zur Übereinstimmung mit dem Sein kommt, zum anderen Allgemeingültigkeit stiftet. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  6. Dort, wo es Stötzer gelingt, im Unbestimmten seiner Formen die konkrete, anrührenden Geste und Haltung zu finden, schafft er Sinnbilder von Allgemeingültigkeit. ( Quelle: Junge Welt vom 16.08.2001)
  7. Die Wissenschaft hat inzwischen begonnen, einer weiteren nebulösen Volksweisheit in Form von solider Theorie Allgemeingültigkeit zu verschaffen. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Gleichzeitig stellte sie aber die Allgemeingültigkeit des von der komplizierten Anlage etwas verschleierten Postulats in Frage, daß wir alle potentielle Mörder seien. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  9. Stehend, sitzend, kniend, mit angewinkeltem Arm oder als Halbakt wird die unbekleidete Figur für den Maler zum Archetypus: ein abstrakt reduziertes Menschenzeichen, das Allgemeingültigkeit beansprucht. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  10. Diese im Leitsatz des Urt. mit offenbarem Anspruch auf Allgemeingültigkeit zum Ausdruck gebrachte Rechtsmeinung begegnet rechtl. Bedenken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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