Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  1. Das Ministerium entsprach dem Antrag aber nur teilweise und lehnte eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für ein Urlaubsgeldabkommen und die Tarifverträge über die Vergütung für Auszubildende ab. ( Quelle: TAZ 1986)
  2. Mit der verlangten "Rückkehr zu einer restriktiven Handhabung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch den Staat" erhofft sich der BVMW vor allem Entlastung für kleine und mittelgroße Unternehmen. ( Quelle: Welt 1998)
  3. An den Tarifausschuß appellierte er, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrages nicht an der Befristung scheitern zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Er macht geltend, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erst dann beantragt werden dürfe, wenn mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Branche bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 27.06.2002)
  5. Die Gewerkschaft versucht derzeit in 2. Instanz vor Gericht, den Bundesarbeitsminister zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des bestehenden Mindestlohns (von 18,60 DM in der dritten Stufe) zu zwingen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Auch die Sozialkassen des Baugewerbes gerieten in Gefahr, wenn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen an der wachsenden Zahl solcher Unternehmen scheitern sollte, die nicht mehr tarifgebunden sind. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 25.05.2002)