Alterssicherungsregelung

  1. Die Anrechenbarkeit der Unfallrente auf die Alterssicherungsbeträge kann im Gegensatz zu der Auffassung des LAG auch nicht mittelbar aus dem Gesamtzusammenhang oder aus dem Sinn und Zweck der Alterssicherungsregelung abgeleitet werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)