Anfechtungsgrund

  1. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt.Grundsätzlich kann ein Mann, der als Kindsvater eingetragen ist, die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten, wenn er einen konkreten Anfechtungsgrund nennt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2005)
  2. Es konnte natürlich kein Klub protestieren, weil niemand diesen Anfechtungsgrund kennen konnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.02.2005)
  3. Die Väter wollten mit ihren Klagen vor dem BGH erreichen, dass die Testergebnisse auch bei heimlichen Tests vom Gericht als Anfechtungsgrund anerkannt werden, so dass auf dieser Grundlage dann ein weiterer gerichtlicher Test angeordnet wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2005)