Anpassungskoeffizienten

  1. Hieraus folgt, daß die Kommission bei der Festsetzung der Anpassungskoeffizienten für Erzeugnisse, die andere Merkmale aufweisen als die Leiterzeugnisse, analoge Kriterien zugrunde zu legen hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Weist ein von einem Erzeuger angebotenes Erzeugnis andere Handelsmerkmale auf als das Leiterzeugnis, so wird der Rücknahmepreis mittels Anwendung eines Anpassungskoeffizienten auf den Ankaufspreis des Leiterzeugnisses errechnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)