Antidiskriminierungspolitik

  1. Falsche Antidiskriminierungspolitik hat tatsächlich eine "Diskriminierung" im rechtsstaatlichen Sinne zur Folge, indem es zu bevorzugten Einstellungen oder Vertragsabschlüssen und zu Verbrüderungszwängen mit bestimmten Gruppen kommt. ( Quelle: Die Welt vom 15.06.2005)
  2. In der "FR" befasst sich Claus Leggewie mit den Nebenwirkungen von Antidiskriminierungspolitik. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.03.2005)
  3. Könnte die Regierung aus dem parlamentarischen Auftrag, 'aktive Antidiskriminierungspolitik' zu betreiben, nicht gerade die Notwendigkeit eines eigenen Referats ableiten? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Doch auch nicht mehr lange, denn die Antidiskriminierungspolitik der EU erzwingt auch hier demnächst eine Änderung des Auswahlverfahrens. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2005)
  5. Böckelmann holt viel weiter aus, um die Spießigkeit eines selbstgerechten Universalismus, einer putzigen Antidiskriminierungspolitik und einer sich selbst verleugnenden Überheblichkeit gegenüber anderen Kulturen gründlich niederzumachen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  6. Denn die Antidiskriminierungspolitik ist ein längst beschlossener Grundsatz in der Europäischen Union, auch wenn es von der Theorie zu Praxis noch ein weiter Weg ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.05.2004)