Arbeitgeber-Beiträge

  1. Sie gliedern sich in Sonderzahlungen, Vergütung arbeitsfreier Tage und Aufwand für Vorsorgeeinrichtungen (Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung und betrieblichen Altersvorsorge). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.09.2004)