Arbeitnehmerkammer

  1. Alle 290 000 einheimischen und auswärtigen Beschäftigten mit Arbeitsplatz in Bremen müssen auch weiterhin Mitglied in der Bremer Arbeitnehmerkammer sein und 0,15 Prozent ihres Bruttoeinkommens an diese bundesweit fast einmalige Einrichtung abführen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.06.2003)