Atemhauch

  1. Daß sie nun über die Vorgaben der Trinkwasserverordnung hinaus auch auf eine Flexibacter-Keim-Untersuchung bestehen, geschehe aus durchsichtigen Gründen: Bereits ein Atemhauch genüge, um das Wasser mit diesen Keimen zu verseuchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)