Atemschutzbedingungen

  1. Der Beamte hat in Kauf genommen, daß er bei einem Einsatz unter Atemschutzbedingungen selbst in Gefahr gerät und der Hilfe seiner Kollegen bedarf, bzw. daß ein anderer Kollege an seiner Stelle den Einsatz wahrnehmen muß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)