OB Poeschel begründet die Reißwolf-Aktion von 1995 mit dem "Ablauf der Aufbewahrungsfrist, die laut Aktenordnung 20 Jahre beträgt".
( Quelle: TAZ 1997)
Die Versteigerung beginnt um 15 Uhr, unter den Hammer kommen nur Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2004)