Aufenthaltsverbotsregelung

  1. Die niedersächsische Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristen etwa sieht die Aufenthaltsverbotsregelung als so weitgehend an, "daß sie die Verdrängung aller mißliebigen Personen aus dem Stadtbild nicht ausschließt". ( Quelle: TAZ 1996)