Aufsichtsperson

  1. "Aufgabenbereich des Fahrsteigers Der Fahrsteiger - ist die oberste Aufsichtsperson in seinem Geschäftsbereich (z.B. unter Tage Feldesbereich), in dessen räuml. und fachl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Mit PLAS.MA ist es auch möglich, dass ein Gruppenmitglied im Notfall selbst Alarm auslöst und die Aufsichtsperson informiert wird. ( Quelle: ZDF Heute vom 18.07.2004)
  3. Dafür wird eine Aufsichtsperson abgestellt, die dafür sorgt, dass vom Drei- und Fünfmeterbrett nur noch nacheinander gesprungen werden kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.07.2004)