Ausbildungslohn

  1. Das Finanzamt erkennt Bildungskosten bei einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium - sofern Azubis oder Studenten dafür keinen Ausbildungslohn erhalten - bis maximal 4000 Euro als Sonderausgaben an. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)