Ausführungsgesetzgebung

  1. Das Einigungsvertragsgesetz trifft für die hier zur Diskussion stehenden Enteignungsfälle weder eigene Entschädigungsregelungen noch schreibt es der Ausführungsgesetzgebung die Normierung solcher Kompensationspflichten vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)