Ausgleichsmaßstäbe

  1. Die Verfassungsrichter verpflichten den Gesetzgeber in ihrem einstimmig ergangenen Urteil, spätestens bis Ende 2002 ein Gesetz zu schaffen, das die Zuteilungs- und Ausgleichsmaßstäbe langfristig festlegt. ( Quelle: Welt 1999)