Aushilfs-

  1. So werden beispielsweise Saison-, Aushilfs- und Teilzeitkräfte vermittelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Im Arbeitsvertrag sei festgelegt worden, dass er als Aushilfs- und Teilzeitbeschäftigter auf Stundenbasis mit neun Euro brutto bezahlt werde, keinen Urlaubsanspruch habe, im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalte und täglich gekündigt werden könne. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2003)