Aushilfsarbeisverhältnis

  1. Es soll die Möglichkeit einer vorübergehenden Regelung geschaffen werden, bei der der Besitzstand des Arbeitnehmers hinsichtl. der höherwertigen Tätigkeit - ähnlich wie bei einem Aushilfsarbeisverhältnis - weniger gesichert ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)