Auslegungsgrundsätze

  1. Zu fragen ist aber, ob überhaupt deutsche Auslegungsgrundsätze heranzuziehen sind. Sie sind anzuwenden, wenn das deutsche Rocht die Prorogationsvereinbarung beherrscht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Revision rügt, das Berufungsgericht habe gegen allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze verstoßen (§§ 133, 157 BGB). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)