Auslieferungsrecht

  1. Der Bezirksrichter hatte das 150 Jahre alte Auslieferungsrecht als verfassungswidrig bezeichnet, da die Möglichkeit, daß der Außenminister richterliche Entscheidungen überprüfen und ändern könne, die vorgeschriebene Gewaltenteilung verletze. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)