BÄK-Vorstand

  1. Mit solchen Vorgaben zur Sterbehilfe bei Nichtsterbenden ist der BÄK-Vorstand den Formulierungen, welche die BGH-Richter 1994 zur Beurteilung eines seltenen "Grenzfalles" geschrieben hatten, weitgehend gefolgt. ( Quelle: TAZ 1997)