BAFin

  1. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wird nach Angaben einer Sprecherin eine erste Analyse wegen der Kursturbulenzen durchführen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2002)
  2. Was das bedeutet, hat der Basel-II-Experte des BAFin, Peter Lutz, detailliert errechnet. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.07.2002)
  3. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ermittelt wegen Kursmanipulation und Insiderhandels, nachdem am 3. Mai eine gefälschte Mitteilung über ein angebliches Übernahmeangebot für Gold-Zack verbreitet worden war. ( Quelle: Netzeitung vom 25.05.2002)
  4. Gleichzeitig wurde bekannt, dass sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) als auch die Staatsanwaltschaft Kiel im Zusammenhang mit MobilCom ermitteln. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.05.2002)
  5. Nach Angaben der BAFin wurde das Moratorium erforderlich, nachdem der Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft das Eigenkapital des Instituts bei weitem übertraf. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.05.2002)
  6. Das unterstreiche auch die von GDV und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geplante Auffanglösung für notleidende Lebensversicherer. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.08.2002)
  7. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hält nach ihren Prüfungen Insiderhandel für möglich und hat verdächtige Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 02.06.2002)
  8. Das BAFin hatte die traditionsreiche Gontard & Metallbank am 6. Mai für den Kundenverkehr geschlossen und ein vorübergehendes Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.05.2002)
  9. Der Verband Geschlossene Immobilienfonds trat dafür ein, den Prospekt als genehmigt zu betrachten, wenn die BAFin sich nicht innerhalb von zehn Tagen dazu äußere (Genehmigungsfiktion). ( Quelle: Die Welt Online vom 22.06.2004)
  10. Deshalb ist die Auslegung des Übernahmegesetzes durch das BAFin umstritten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.05.2002)