BPersVG

  1. Ob das Mitbestimmungsrecht des Personalrats wegen des Vorrangs des Tarifvertrages ausgeschlossen ist (§ 75 Abs. 3 BPersVG), bestimmt sich danach, welche konkreten inhaltlichen Regelungen der Tarifvertrag enthältt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)