BVerwGE

  1. Regelmäßig verlangt der Senat auch, daß ein Beamter über seine Pflichten belehrt und über die Folgen des Vernachlässigens dieser Pflichten aufgeklärt ist (BVerwGE 76, 128). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das gilt sowohl für das durch Fernsprecher aufgegebene "Aufgabetelegramm" als auch für die dem Eingang der Telegrammausfertigung gleichzustellende fernmündliche Durchsage des "Ankunftstelegramms" (BVerwGE 3, 56 = NJW 1956, 605). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Frage der rechtlichen Natur solcher Beurteilungsentwürfe und der Zulässigkeit ihrer Verwertung in dienstlichen Beurteilungen (vgl. dazu BVerwGE 33, 183 (188); 62, 135 (142)) ist der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte vorbehalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Eine nach Innen- und Außenbereich getrennte Berechnung der Entschädigung ginge demgegenüber an den Wohnerwartungen und Gewohnheiten der Bevölkerung weitgehend vorbei (BVerwGE 87, 332 (387) = NVwZ-RR 1991, 602). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Zwar werden auch in Fällen der vom BVerwG entschiedenen Art u. U. in einer Festsetzung mehrere Ansprüche zusammengefaßt (vgl. zu einer entsprechenden Rechtslage nach dem Währungsausgleichsgesetz BVerwGE 7, 276 = NJW 1959, 213). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Zu den "bestehenden Vorschriften" gehören neben Regeln über die Zweckbestimmung (Widmung) und Benutzung auch das sonstige geltende Recht (vgl. BVerwGE 32, 333 (337); VGH Kassel, HessSGZ 1987, 263). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Es mag zwar nach Lage des Falles möglich sein, daß ein Widmungsakt auch durch den Eigentümer eines Anliegergrundstücks angefochten werden kann (vgl. BVerwGE 80, 178 = NJW 1989, 118 = NVwZ 1989, 145L). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)