Backbeginn

  1. Wenn aber die Ware bei einem zulässigen Backbeginn um 4.00 Uhr schon um 4.30 Uhr fertiggestellt sei, könne dem BF nicht zugemutet werden, mit dem Ausfahren bis 5.45 Uhr zu warten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)