Bargeldverlust

  1. Unter anderem fällt bei Ihrer Mandantin auf, daß zwischen dem ersetzten Bargeldverlust (360 Mark, Anm. d. Red.) und dem in der Geldbörse vorgefundenen Betrag von 212,79 Mark eine Differenz ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)