BauGB

  1. Denn §34 BauGB, der das 'Einfügen in die Umgebungsbebauung' verlange, gebe einen Spielraum für Neubauten, 'der von immer mehr Bauwerbern bis zur Grenze ausgenutzt' werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. In einem gesonderten Anhang sind die wichtigsten Vorschriften, wie z. B. Durchführungsverordnungen, auszugsweiser Abdruck aus RPflG, BGB, ZPO, StPO sowie BauGB abgedruckt und auch zahlreiche Vordrucke für das Hinterlegungswesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ein Ausschluß von Konkurrenztatbeständen wie § 102 BauGB unterliegt dieser Schrankenwirkung aber nicht und ist daher auch nicht verfassungsmäßig gerechtfertigt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)