Die Baugenehmigungsbehörde ist an ihre Zusage gebunden: Eine Genehmigung kann später nicht mehr aus Gründen, die bei der Bauvoranfrage vorhanden waren, abgelehnt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2005)
Das macht ihn optimistisch, auch von der Baugenehmigungsbehörde grünes Licht zu bekommen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 11.03.2005)