Bebauungsbeschränkungen

  1. Zu prüfen ist außerdem, ob auf dem Grundstück Grunddienstbarkeiten lasten (Wegerechte, Aussichtsrechte, Wasserrechte) und ob es Bebauungsbeschränkungen gibt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Auch kann man sogenannte Bebauungsbeschränkungen in Form einer Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuches absichern lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)