Bedürfniszeit

  1. Im dem Tarifvertrag sind unter anderem fünf Minuten Erholzeit sowie drei Minuten persönliche Bedürfniszeit - nach dem früheren Südwest-IG-Metall-Chef Franz Steinkühler auch "Steinkühler-Pause" genannt - pro Stunde festgeschrieben. ( Quelle: Die Welt vom 07.10.2005)