Bedarfsmesszahl

  1. Ist die Bedarfsmesszahl größer als die Steuermesszahl - vereinfacht gesagt, der Bedarf größer als die Mittel, die aus eigener Kraft zur Verfügung stehen -, dann wird in Hessen die Differenz zu mindestens 50 Prozent aus dem KFA ausgeglichen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2002)