Befehls- und Kommandogewalt

  1. Die Regierung argumentiert, eine einstweilige Anordnung würde auch in die Befehls- und Kommandogewalt des Verteidigungsministers und in die außenund verteidigungspolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung eingreifen. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.03.2003)
  2. In Notfällen jedoch, nicht nur dem altmodischen Verteidigungsfall, sollte die "Befehls- und Kommandogewalt" über die Instrumente der Außen- und Sicherheitspolitik auf den Kanzler übergehen können. ( Quelle: Die Zeit (24/2002))
  3. Seit Gründung der Bundeswehr ist in der Verfassung verankert, daß Politiker, die dem Parlament verantwortlich sind, die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte innehaben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)