Beförderungsrecht

  1. Das Programm reicht bis zum Dreimonats- Seminar, in dem Themen wie internationales Beförderungsrecht, Verhalten beim Unfall, die Notreparatur am Straßenrand, Konversation in englischer Sprache bis zum Fahrsicherheitstraining erschöpfend behandelt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.03.2002)