Beginenhof-Genossenschaft

  1. Sie muss entscheiden, ob sie in die Bresche springen und die Finanzlücke ausgleichen will (und kann), und sie muss schnell entscheiden - sonst bleibt der Beginenhof-Genossenschaft nichts anderes übrig, als beim Amtsgericht den Insolvenzantrag zu stellen. ( Quelle: DIE WELT 2001)