Sie ging dabei aus von einer Obduktionsrate in Westdeutschland von weniger als zehn Prozent aller Verstorbenen, weshalb zuverlässige Statistiken über natürliche und nichtnatürliche Todesursachen und Begleitkrankheiten fehlen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch opiatabhängige Patienten, deren Begleitkrankheiten nicht unmittelbar lebensgefährdend sind, können nun - zu Lasten der Kassen - mit Methadon behandelt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)