Begnadigungsausschuß

  1. Nur wenn der Begnadigungsausschuß eine Umwandlung des Urteils empfiehlt, was er bisher noch in keinem Fall getan hat, kann die Gouverneurin von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch machen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Der Begnadigungsausschuß besteht aus Justizbeamten, früheren Sheriffs, Staatsanwälten oder Gefängniswächtern, die ihre Entscheidung höchstwahrscheinlich schon längst getroffen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)