Nur wenn der Begnadigungsausschuß eine Umwandlung des Urteils empfiehlt, was er bisher noch in keinem Fall getan hat, kann die Gouverneurin von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch machen.
( Quelle: Welt 1999)
Der Begnadigungsausschuß besteht aus Justizbeamten, früheren Sheriffs, Staatsanwälten oder Gefängniswächtern, die ihre Entscheidung höchstwahrscheinlich schon längst getroffen haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)