Begründung

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  1. Die Begründung stützte sich rein auf die Statuten: Die Tour-Veranstalter hätten einen Formfehler begangen, weil sie die für Ausschlüsse erforderliche Frist von 60 Tagen nicht eingehalten hätten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Begründung: So ließe sich der Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids verringern. ( Quelle: BILD 1998)
  3. Mit dieser Begründung hat eine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg einen 66 Jahre alten Rentner aus Brake vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. ( Quelle: TAZ 1997)
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