Die Begründung stützte sich rein auf die Statuten: Die Tour-Veranstalter hätten einen Formfehler begangen, weil sie die für Ausschlüsse erforderliche Frist von 60 Tagen nicht eingehalten hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Begründung: So ließe sich der Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids verringern.
( Quelle: BILD 1998)
Mit dieser Begründung hat eine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg einen 66 Jahre alten Rentner aus Brake vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
( Quelle: TAZ 1997)