Begünstigte

  1. Begünstigte seien gewerbliche Betriebe und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro. ( Quelle: ZDF Heute vom 30.03.2003)
  2. Vor allem bei organisierter Kriminalität zahle der Staat durch die Rückerstattung der Vorsteuer real Geld aus, ohne daß der Begünstigte eine Leistung erbracht habe. ( Quelle: Die Welt vom 09.08.2005)
  3. Noch haben Begünstigte eine ganze Reihe legaler Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast bei Vermögensübertragungen zu verringern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2003)
  4. Wie soll das erst werden, wenn andere Begünstigte sich melden: Wehrpflichtige, Reeder, Bergleute, Haustierbesitzer, Schnittblumen-Verkäufer. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2005)
  5. Bezugsrechte. Der Begünstigte erwibt, soweit der Versicherungsnehmer (ArbGeb.) nichts Abweichendes bestimmt hat, das Recht auf die Versicherungsleistungen erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (§ 166 Abs. 2 VVG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Übertragen läßt sich auch nur die Anzahl der schadenfreien Jahre, für die der neue Begünstigte den Besitz des Führerscheins nachweist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Der Begünstigte könnte auch bei verschiedenen Banken und Finanzdienstleistern mehrere Alterskonten eröffnen. ( Quelle: Die Welt Online vom 05.04.2003)
  8. Für die Jahreskarte müssen Erwachsene jetzt 120 statt 98 Euro hinblättern (Begünstigte: 70 statt 66 Euro). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.12.2003)